⚖️ Gerichtskosten-Rechner

Verfahrenswert & Kostenvorschuss vorab berechnen — mit Rechtsgrundlage zu jeder Zeile.

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Ihre Angaben

Einkommen (netto, monatlich)
Vermögen (netto, Schulden abgezogen)

Der Vermögensansatz ist Gerichtspraxis, kein Gesetz — Ihr Gericht kann anders rechnen.

Versorgungsausgleich
Folgesachen im Verbund (optional)
Bewertungspraxis (OLG-abhängig)
Sonstiges

Ergebnis

Verfahrenswert (Verbund)
Gerichtskosten
Anwalt (je Seite)
Gesamtkosten
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil ½ Gerichtskosten + eigener Anwalt (Kostenaufhebung, Regelfall der Scheidung)

Berechnungsprotokoll

Jede Zeile mit Rechtsgrundlage. Praxis = Ermessens-/Praxiswert (kein Gesetz).

Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Den Verfahrenswert setzt allein das Gericht nach seinem Ermessen fest (§ 43 FamGKG); insbesondere die Bewertung von Vermögen und Kinderabzügen ist regional unterschiedliche Gerichtspraxis. Keine Gewähr. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.

Ihre Angaben

Mietverhältnis
Verbundene Zahlungsansprüche (optional)

Rückstände sind Hauptforderung und erhöhen den Streitwert (h. M., § 39 GKG) — anders als Zinsen (§ 43 GKG). Die Gegenansicht wird im Ergebnis mit ausgewiesen.

Verfahren

Ergebnis

Streitwert
Gerichtskostenvorschuss
Anwalt (je Seite)
Gesamtkosten

Berechnungsprotokoll
Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Die Streitwertfestsetzung obliegt dem Gericht; zur Behandlung verbundener Zahlungsanträge existieren abweichende Auffassungen. Keine Gewähr.

Ihre Angaben

Forderung

Zinsen und Kosten als Nebenforderungen erhöhen den Streitwert nicht (§ 43 Abs. 1 GKG).

Vergleich: Mahnverfahren oder sofortige Klage?

📮 Mahnverfahren

Gericht (0,5, mind. 38 €)
Anwalt (VV 3305)
Summe

⚖️ Sofortige Klage

Gericht (3,0)
Anwalt (je Seite)
Summe

↪ Falls Widerspruch: Übergang ins streitige Verfahren

Gericht: 3,0 abzüglich angerechneter Mahn-Gebühr
Anwalt streitig (Anrechnung VV 3305)
Gesamtweg Mahnverfahren → Prozess

Berechnungsprotokoll
Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Keine Gewähr. Ob das Mahnverfahren sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab (z. B. erwarteter Widerspruch).