⚖️ Gerichtskosten-Rechner

Verfahrenswert & Kostenvorschuss vorab berechnen — mit Rechtsgrundlage zu jeder Zeile.

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Ihre Angaben

Einkommen (netto, monatlich)
€
€
Vermögen (netto, Schulden abgezogen)
€
€

Der Vermögensansatz ist Gerichtspraxis, kein Gesetz — Ihr Gericht kann anders rechnen.

Versorgungsausgleich
Folgesachen im Verbund (optional)
€
€
Bewertungspraxis (OLG-abhängig)
Sonstiges

Ergebnis

Verfahrenswert (Verbund)—
Gerichtskosten —
Anwalt (je Seite)—
Gesamtkosten —
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil— ½ Gerichtskosten + eigener Anwalt (Kostenaufhebung, Regelfall der Scheidung)

Berechnungsprotokoll

Jede Zeile mit Rechtsgrundlage. Praxis = Ermessens-/Praxiswert (kein Gesetz).

Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Den Verfahrenswert setzt allein das Gericht nach seinem Ermessen fest (§ 43 FamGKG); insbesondere die Bewertung von Vermögen und Kinderabzügen ist regional unterschiedliche Gerichtspraxis. Keine Gewähr. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.

Ihre Angaben

Mietverhältnis
€
Verbundene Zahlungsansprüche (optional)
€
€

Rückstände sind Hauptforderung und erhöhen den Streitwert (h. M., § 39 GKG) — anders als Zinsen (§ 43 GKG). Die Gegenansicht wird im Ergebnis mit ausgewiesen.

Verfahren

Ergebnis

Streitwert—
Gerichtskostenvorschuss —
Anwalt (je Seite)—
Gesamtkosten —

Berechnungsprotokoll
Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Die Streitwertfestsetzung obliegt dem Gericht; zur Behandlung verbundener Zahlungsanträge existieren abweichende Auffassungen. Keine Gewähr.

Ihre Angaben

Forderung
€
€

Zinsen und Kosten als Nebenforderungen erhöhen den Streitwert nicht (§ 43 Abs. 1 GKG).

Vergleich: Mahnverfahren oder sofortige Klage?

📮 Mahnverfahren

Gericht (0,5, mind. 38 €)—
Anwalt (VV 3305)—
Summe—

⚖️ Sofortige Klage

Gericht (3,0)—
Anwalt (je Seite)—
Summe—

↪ Falls Widerspruch: Übergang ins streitige Verfahren

Gericht: 3,0 abzüglich angerechneter Mahn-Gebühr—
Anwalt streitig (Anrechnung VV 3305)—
Gesamtweg Mahnverfahren → Prozess—

Berechnungsprotokoll
Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung. Keine Gewähr. Ob das Mahnverfahren sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab (z. B. erwarteter Widerspruch).