Ihre Angaben
Ergebnis
Verfahrenswert (Verbund)—
Gerichtskosten —
Anwalt (je Seite)—
Gesamtkosten —
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil—
½ Gerichtskosten + eigener Anwalt (Kostenaufhebung, Regelfall der Scheidung)
Berechnungsprotokoll
Jede Zeile mit Rechtsgrundlage. Praxis = Ermessens-/Praxiswert (kein Gesetz).
Unverbindliche Berechnung — keine Rechtsberatung.
Den Verfahrenswert setzt allein das Gericht nach seinem Ermessen fest (§ 43 FamGKG);
insbesondere die Bewertung von Vermögen und Kinderabzügen ist regional unterschiedliche
Gerichtspraxis. Keine Gewähr. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.